Habilitation an der Europa-Universität Flensburg

Die Habilitation ist ein förmlicher Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre eigenständig zu vertreten (Lehrbefähigung).

Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren darf die*der Habilitierte den Grad Doktor*in habilitata*habilitatus (Dr. habil.) führen. Mit der Verleihung der Lehrbefugnis geht das Recht einher, die Bezeichnung Privatdozent*in (PD) zu führen.

Die folgende Seite dient zur Übersicht und stellt erste Informationen zur Habilitation an der Europa-Universität Flensburg bereit.

Die aktuellen Fassungen der Habilitationsordnungen der drei Fakultäten finden Sie unter "Dokumente".

Habilitationsfach

Eine Habilitation ist in einem Fach oder einem Fachgebiet möglich, das an einem der drei Fakultäten der Europa-Universität Flensburg durch hauptamtliche Professorin*innen vertreten wird.

Eine Übersicht über derzeit mögliche Habilitationsfächer an der Europa-Universität Flensburg finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultäten.

Fakultät IFakultät IIFakultät III

Habilitationsverfahren

Nachfolgend ist das Habilitationsverfahren an der Europa-Universität Flensburg dargestellt. Da der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens erst nach Fertigstellung der Habilitationsschrift gestellt wird, wenden Sie sich gerne frühzeitig an das betreffende Dekanat, um die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen und sonstige Fragen zu klären.

Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren
  • Die Anträge sind an das jeweilige Dekanat zu richten.
  • Eine Liste der einzureichenden Unterlagen (schriftliche Habilitationsleistung etc.) finden Sie in der Habilitationsordnung.
Begutachtung der schriftlichen Habilitationsleistung
  • Die fachlichen Gutachten werden von der Habilitationskommission bestellt.
  • Die Gutachten liegen vier Wochen zur Einsichtnahme aus (mind. zwei Wochen in der Vorlesungszeit).
  • Auf Basis der Gutachten entscheidet die Kommission über Annahme oder Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung.
Kolloquium
  • Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung folgt die mündliche Habilitationsleistung in Form eines Vortrags mit anschließender Diskussion (Kolloquium).
  • Die Kommission wählt in der Regel aus Vorschlägen der Habilitierenden ein Vortragsthema aus.
  • Direkt im Anschluss an das Kolloquium teilt die Kommission ihre Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der mündlichen Habilitationsleistung mit.
Feststellung der Habilitation (Dr. habil.)
  • Nach Erbringung aller Habilitationsleistungen beschließt die Kommission den erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens.
  • Damit verbunden ist das Recht den Grad Doktor*in mit dem Zusatz habilitata bzw. habilitatus (Dr. habil.) zu führen.
Lehrbefugnis (PD) und Antrittsvorlesung
  • Es kann ein Antrag auf Lehrbefugnis gestellt werden. Damit einher geht das Recht die akademische Bezeichnung Privatdozent*in (PD)  zu führen.
  • Im Anschluss an die Verleihung der Lehrbefugnis (durch die Präsident*in und die Fakultät) soll eine öffentliche Antrittsvorlesung gehalten werden.
  • Privatdozent*innen sind zur Lehre an der Europa-Universität Flensburg berechtigt und verpflichtet.
Veröffentlichung der Habilitationsschrift
  • Die Habilitationsschrift soll innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Verfahrens in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Habilitationsschrift

Die schriftliche Habilitationsleistung kann in Form einer Monographie oder als Sammlung mehrerer allein oder gemeinschaftlich veröffentlichter oder zur Veröffentlichung angenommener wissenschaftlicher Artikel, die durch einen Rahmentext ergänzt werden (kumulative Habilitationsschrift) eingereicht werden.

Die Habilitationsschrift muss einen wesentlichen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis für das Fach darstellen.

Für spezifische Fragen bzgl. Anforderungen an kumulative Habilitationen sprechen Sie bitte die fachlich nahestehende Professor*in an.

Kolloquium

Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung folgt die mündliche Habilitationsleistung in Form eines Vortrags mit anschließender Diskussion (Kolloquium).

Habilitierende schlagen der Kommission Vortragsthemen vor, aus denen sie in der Regel eines auswählt.

Der Vortrag soll ein Problem aus dem Habilitationsfach so behandeln, dass sich auch fachfremde Kolleg*innen ein Urteil bilden können, die pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten der Habilitierenden nachweisen und zeigen, dass die Habilitierenden in der Lage sind, wissenschaftliche Sachverhalte in der universitären Lehre angemessen, verständlich, kritisch und logisch nachvollziehbar darzustellen.

Die genauen Angaben zur Dauer des Vortrags und Kolloquiums insgesamt sind in der jeweiligen Habilitationsordnung der Fakultät festgehalten.

Förder- und Serviceangebote

Informationen zu Förder- und Serviceangeboten für Forschende an der Europa-Universität Flensburg erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Forschungsförderung Übersicht zur Forschungsförderung der Europa-Universität Flensburg

ZeBUSS Forschungszentrum Zentrum für Bildungs-, Unterrichts-, Schul-, und Sozialisatonsforschung 

ICES Forschungszentrum Interdisciplinary Centre for European Studies

CREST Forschungszentrum Center für Research on Sustainability and Tranformation

GraZ Angebote im Graduiertenzentrum (GraZ) der Europa-Universität Flensburg

Internationales Informationen für internationale Beschäftigte an der Europa-Universität Flensburg

Neu an der EUF Forschungsinfos für Wissenschaftler*innen an der EUF zum Tätigkeitsbeginn

Dokumente

Die Habilitationsordnungen der drei Fakultäten finden Sie unter den aktuellen Satzungen und Ordnungen der Europa-Universität Flensburg:

Habilitationsordnungen

Kontakt

Bei Fragen rund um das Thema Habilitation wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführung Ihrer Fakultät.