Bewerbung für das Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs der zweiten Niveaustufe (Masterstufe)
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für das Erweiterungsstudium der zweiten Niveaustufe (Masterniveau).
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie den gewünschten Teilstudiengang auf Bachelorebene erfolgreich absolviert und abgeschlossen haben.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Ein Erweiterungsstudium ist nur im Rahmen freier Kapazitäten möglich, d.h. in zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen ist die Aufnahme eines Erweiterungsstudiums nur möglich, wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens noch Studienplätze unbesetzt geblieben sind.
Liegen mehr Anträge auf Zulassung zum Erweiterungsstudium in einem Teilstudiengang vor als verfügbare Plätze, entscheidet das Los.
Zur Bewerbung ist der Antrag auf Zulassung zum Erweiterungsstudium zu verwenden. Dieser muss in der Zulassungsstelle bis zum Bewerbungsende eingereicht werden.
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits Leistungspunkte in dem als Erweiterungsstudium angestrebten Unterrichtsfach auf Master-Niveau erworben haben und regulär in einem dazu passenden Master of Education an der EUF eingeschrieben sind, können Sie unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachter Prüfungsleistungen in einem höheren Fachsemester eingeschrieben werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen in dem Unterrichtsfach des Erweiterungsstudiums von dem aufnehmenden Institut der Europa-Universität Flensburg (Zulassungsausschuss) anerkannt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde und Sie regulär in einem dazu passenden Master of Education-Studiengang an der EUF immatrikuliert sind.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.
Anerkennung/Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich gilt:
- Es kann nur maximal ein Unterrichtsfach gleichzeitig im Erweiterungsstudium studiert werden.
- Ein Erweiterungsstudium kann für das 1. Fachsemester nur zum Herbstsemester begonnen werden.
- Grundsätzlich vom Erweiterungsstudium ausgeschlossen sind alle sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die berufliche Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft.
Hinweis: Auch SO- oder EHW-Studierende können jedoch ein für ihre Schulform zugelassenes allgemeinbildendes Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium studieren.
Voraussetzungen für den Zugang zum Erweiterungsstudium der 2. Niveaustufe (Masterniveau):
- Reguläre Immatrikulation in einen auf die Lehramtslaufbahn vorbereitenden EUF-Masterstudiengang sowie
- entweder
- der erfolgreiche Abschluss der Erweiterungsprüfung in der ersten Niveaustufe oder
- Abschluss des entsprechenden Unterrichtsfachs im regulären Bachelorstudium.
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen
Aktuell sind alle Fächer zulassungsfrei. Es werden somit alle Bewerber*innen zugelassen, die die formellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgereicht beworben haben.
Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen wird, gilt für die Auswahl von Studienbewerber*innen:
- Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
- Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
- Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.