Bewerbung für den M.Eng. Energie- und Umweltmanagement (Industrieländer)

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Engineering / Energie- und Umweltmanagement (Industrieländer).

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie ein Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben oder dieses unmittelbar vor dem Abschluss steht. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.

M.Eng. Energie- und Umweltmanagement (Developing Countries)

Die Bewerbung für den Schwerpunkt "Entwicklungsländer (Developing Countries)" ist nicht in das zentrale Bewerbungs- und Vergabeverfahren einbezogen. Informationen hierzu finden Sie auf den Institutsseiten.

Energy and Environmental Management (EEM)

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

Alle form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20 % der verfügbaren Studienplätze zunächst nach der ermittelten Wartezeit vergeben. Die Wartezeitberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der BA bzw. das für den Zugang als äquivalent anerkannte Studium erfolgreich absolviert wurde.  Die Vergabe der restlichen Studienplätze erfolgt im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens. Näheres regelt § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung.

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung

Versand der Zulassungsbescheide

Die Zulassungsbescheide werden unregelmäßig alle drei bis 4 Wochen im Bewerbungszeitraum per E-Mail versandt. Der letzte Versand findet in der Regel ca. zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

(die Bewerbungsfristen gelten nur für den Schwerpunkt "Industrieländer") 

für alle Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Januar Bewerbungsende

für alle Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein. 

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein z. B. eine falsche Fächerkombination, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. 

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.

 Zum Online-Bewerbungsportal

Bitte beachten Sie:

Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.

Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.

Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.

Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Wenn Sie bereits einen Master of Engineering / Energie- und Umweltmanagement studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen möchten, können Sie die Zulassung in einem höheren Fachsemester beantragen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt wurden und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.

Anerkennung/Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.

Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:

  • alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR

Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Anerkannte Sprachzertifikate

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.

Bitte beachten Sie:

Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Vorläufige Zulassung

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:

  1. Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
  2. Sie müssen bis zum 01.11. den Nachweis erbringen, dass Sie 150 ECTS im Bachelorstudium absolviert haben. Der Nachweis kann in Form eines Transcript of Records bzw. Leistungskontos oder einem formlosen Schreiben des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen.
  3. Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum Ende des 2. Semesters (31.08.) einreichen.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. die notwendigen ECTS oder zum 31.08. den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. 31.08. unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzungen für den Master of Engineering / Energie- und Umweltmanagement (Industrieländer) sind:

  1. ein überdurchschnittlicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Energie- und Umweltmanagement der Fachhochschule Flensburg einschließlich eines Auslandssemesters, oder
  2. ein überdurchschnittlicher Abschluss eines siebensemestrigen vergleichbaren europäischen Bachelorstudiengangs zum Wirtschaftsingenieur einschließlich eines Auslandssemesters, oder
  3. ein weit überdurchschnittlicher Abschluss eines sechssemestrigen vergleichbaren europäischen Bachelorstudiengangs zum Wirtschaftsingenieur und ein zusätzliches Auslandssemester mit 30 ECTS Credit Points oder einer nachgewiesenen  vergleichbaren Leistung, oder
  4. ein weit überdurchschnittlicher Abschluss eines siebensemestrigen europäischen Bachelorstudiengangs zum Ingenieur einschließlich eines Auslandssemesters und der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der ökonomischen Brückenkurse für den Studiengang, oder
  5. ein weit überdurchschnittlicher Abschluss eines sechssemestrigen europäischen Bachelorstudiengangs zum Ingenieur und ein zusätzliches Auslandssemester mit 30 ECTS Credit Points oder einer nachgewiesenen vergleichbaren Leistung und der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der ökonomischen Brückenkurse für den Studiengang, oder
  6. ein weit überdurchschnittlicher Abschluss eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiengangs in einem Entwicklungs- oder Schwellenland zum Wirtschaftsingenieur und eine mindestens zweijährige anschließende einschlägige Berufspraxis, oder
  7. ein weit überdurchschnittlicher Abschluss eines mindestens vierjährigen Bachelorstudiengangs in einem Entwicklungs- oder Schwellenland zum Ingenieur und eine mindestens zweijährige anschließende einschlägige Berufspraxis und der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der ökonomischen Brückenkurse für den Studiengang und
  8. der Nachweis guter bis sehr guter Englischkenntnisse (z.B. nachgewiesen durch Leistungen im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife oder durch anerkannte internationale Tests wie dem amerikanischen TOEFL Test), und
  9. die Einreichung eines aussagefähigen Motivationsschreibens für die Wahl des Studiengangs.

Ein ‚überdurchschnittlicher’ Abschluss im Sinne der Prüfungsordnung ist ein Abschluss im Bereich der besten 50% des jeweiligen Abschlussjahrgangs der abgebenden Hochschule.
Ein ‚weit überdurchschnittlicher’ Abschluss im Sinne dieser Prüfungsordnung ist ein Abschluss im Bereich der besten 25% des jeweiligen Abschlussjahrgangs der abgebenden Hochschule.

Zu absolvierende Brückenkurse für Absolventinnen und Absolventen mit reinen Ingenieursabschlüssen umfassen drei Module:

  1. Business Administration (4 SWS / 5 ECTS) (Klausur)
  2. Business Economics (4 SWS / 5 ECTS) (Klausur) und
  3. Foundations of Energy Economics and Energy Management (4 SWS / 5 ECTS) (Klausur).

Über die Anerkennung von an anderen Hochschulen absolvierten Kursen als Brückenkurse entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs.

Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung

Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist eine vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Dafür muss bis zum 01.11. der Nachweis von mindestens 150 absolvierten Leistungspunkten im Bachelor-Studium erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung" 

Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Bewerberi*nnen können zum Studium zugelassen werden mit der Auflage, im Rahmen der Zulassung Sprachnachweise oder festgelegte einzelne Veranstaltungen aus dem Fächerkatalog "Energie- und Umweltmanagement" nachholen zu müssen. Die Vorgabe der Fächer/Veranstaltungen erfolgt durch eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses benannte Prüfkommission im Studiengang Energie- und Umweltmanagement. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme in diesen Zusatzfächern ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des zweiten Semesters. Im Sinne der Prüfungsordnung handelt es sich bei diesen Leistungen um Prüfungsvorleistungen.

Fragen zur Anerkennungsfähigkeit des absolvierten B.A.-Studiums, des Auslandssemesters oder der geforderten Sprachqualifikation richten Sie bitte direkt per E-Mail an den Zulassungsausschuss, Herrn Prof. Dr. Pao-Yu Oei.

Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkungen

Der Studiengang unterliegt aktuell keiner Zulassungsbeschränkung.

Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen wird, gilt für die Auswahl von Studienbewerber*innen:

  • Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
  • Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
  • Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.

Zweitstudium

Das Zweitstudium

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern

  • nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
  • nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.


Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.

Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.

AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.

Das Bewerbungsverfahren

Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.