Bewerbung für den M.A. European Studies
Der M.A. European Studies ist ein konsekutiver, englischsprachiger, interdisziplinärer und forschungsorientierter Studiengang, der fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in für Europastudien relevanten geistes-, politik-, rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen sowie in Europaforschung vermittelt. Es ist möglich, einen politik- und rechtswissenschaftlichen, einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder einen geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt zu wählen. Die Studierenden erwerben an aktuellen praxisbezogenen Forschungsfragen orientiertes Fachwissen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten und sind nach erfolgreichem Studium in der Lage, diese selbstständig zu erweitern.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis einzuordnen und anzuwenden. Das Studium bereitet auf eine Management- und/oder wissenschaftliche Tätigkeit in Hochschulen, Unternehmen, NGOs und Regierungs- und Verwaltungsinstitutionen auf nationaler, internationaler und transnationaler Ebene vor.
Die Bewerbung erfolgt ab dem 01. Dezember 2023 über das Zentrale Online-Verfahren der Europa-Universität Flensburg.
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Arts European Studies.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie ein Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben oder dieses unmittelbar vor dem Abschluss steht. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Für interne Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der Europa-Universität Flensburg einen Bachelor-Studiengang studieren, empfehlen wir Ihnen sich für das Semester, in dem Sie den Master beginnen werden, fristgerecht zurückzumelden. Vorteil ist, dass
- die Neueinschreibung vereinfacht und beschleunigt vollzogen werden kann und
- für den Fall, dass der B.A. nicht wie geplant erfolgreich abgeschlossen wird, bereits eine Einschreibung für den B.A. des kommenden Semesters vorliegt.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren
In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerber*innen, die die erforderlichen Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, direkt zum Studium zugelassen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen alle form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zunächst an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren erfolgt unmittelbar nach Bewerbungsschluss.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20 % der verfügbaren Studienplätze zunächst nach der ermittelten Wartezeit vergeben. Die Wartezeitberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der BA bzw. das für den Zugang als äquivalent anerkannte Studium erfolgreich absolviert wurde. Die Vergabe der restlichen Studienplätze erfolgt im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens. Näheres regelt § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung.
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist, dass Sie bis zu einem festgelegten Datum (01.11.) ein Nachweis über Ihren erfolgreichen z.B. BA-Abschluss nachweisen können. Dies gilt auch für den Nachweis eventuell erforderlicher Sprachnachweise.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für das 1. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
Bitte beachten Sie:
Für eine Zulassung im Herbstsemester können Sie sich in einem der oben genannten Zeiträumen bewerben. Beachten Sie beim Auswahl eines Bewerbungszeitraumes, dass die Visumsverfahren bei den Botschaften mehrere Monate dauern können.
Als internationale Bewerber*innen sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen.
Weitere Hinweise finden Sie auch in dem Reiter "Internationale Bewerber*innen"
für das 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.
Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.
Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.
Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits einen Master in Kulturwissenschaften studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen möchten, können Sie die Zulassung in einem höheren Fachsemester beantragen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt wurden und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.
Anerkennung/Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2428
-
anne.graessel-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 013
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:
- Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
- Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum 01.11. einreichen.
Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Master of Arts - European Studies sind:
- ein erster Studienabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums (entsprechend mindestens 180 Leistungspunkten (LP)) in einem für den Master-Studiengang European Studies relevanten Fach bzw. einer relevanten Kombination von Fächern aus dem geistes- und sozialwissenschaftlichen, juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und der Nachweis der Zugehörigkeit zum besten Drittel der Absolvent*innen.
- der Nachweis der in der Satzung über den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen oder von einer praktischen Tätigkeit (Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg festgeschriebenen Sprachanforderungen.
- der Nachweis von mindestens 15 LP in Statistik oder sozialwissenschaftlichen Methoden. Fehlen nicht mehr als insgesamt 5 LP, so nimmt die Bewerberin oder der Bewerber am Auswahlverfahren teil. Bei Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss über Art, Umfang und Frist der nachzuholenden Kurse.
Der Studiengang M.A. European Studies setzt Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus. Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
- folgende Nachweise des Niveaus C1:
- TOEFL iBT –Internet-Based Testing: min. score 94 points (institutional code 8512, department code 80 "Other Social Sciences")
- IELTS Academic: min. band score: 7.0
- Cambridge English:
- Advanced (CAE): min. Grade C; min. score on Cambridge English Scale: 180
- Proficiency (CPE): min. score on Cambridge English Scale: 180
- TOEIC (proof of four skills):
- Speaking: min. 180 points
- Writing: min. 180 points
- Listening: min. 490 points
- Reading: min. 455 point
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
In Masterstudiengängen wird keine Quote für Zweitstudienbewerber/-innen gebildet.
Das Auswahlverfahren erfolgt nur nach Wartezeit und Hochschulauswahlverfahren.