Bitte beachten Sie:
Aufgrund unzureichender Nachfrage wird der Studiengang Kita-Master zum Herbstsemester 2024/25 nicht angeboten.
Eine Interessentenliste für 2025 wird geführt. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Bewerbung für den M.A. Kita-Master - Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtungen
Zum Wintersemester 2015/2016 startete erstmals der kooperative Studiengang "Kita-Master – Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtungen" mit dem Abschluss Master of Arts als Weiterbildungsstudiengang.
An dem Kooperationsprojekt wirken folgende Institutionen mit:
- Universität Flensburg
- Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
- Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel (IPN)
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Berlin
- Wolters Kluwer (Unternehmen)
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Kita-Master – Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtungen mit dem Abschluss "Master of Arts"
Bei diesem Studiengang handelt es sich um ein berufsbegleitendes Master-Studium mit einer Regelstudienzeit von 4 Semester und ein Studienvolumen von 60 Leistungspunkten (LP).
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
2. die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerbungsverfahren
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Vorabprüfung
Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch außerhalb der Bewerbungsfristen zur Vorabprüfung an anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Sie erhalten dann eine Auskunft darüber, ob Sie im Falle einer Bewerbung eine Eingangsprüfung ablegen oder noch Zusatzmodule belegen müssen.
Höhere Fachsemester
Höhere Fachsemester
Bewerberinnen und Bewerber anderer Hochschulen, die bereits einen als äquivalent anerkannten Master studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen möchten, können in einem höheren Fachsemester zugelassen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die bereits im Master-Studium absolvierten Prüfungsleistungen anerkannt wurden und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte an: anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Bitte beachten Sie:
Auch bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss das Online-Bewerbungsverfahren der Europa-Universität Flensburg durchgeführt werden. Es sind alle Schritte zu vollzieh, die unter dem Menüpunkt "Bewerbungsverfahren" beschrieben sind.
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Anerkannte Sprachzertifikate
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2894
-
sabrina.lemke-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 013
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Kontakt
Kontaktpersonen
Bei allen Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen, den einzureichenden Bewerbungsunterlagen, dem Studienverlauf, der Eignungsprüfung etc. wenden Sie sich bitte ausschließlich an anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Bei Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren und nach Erhalt des Zulassungs- und Gebührenbescheides wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg.
Fragen zur Einschreibung und allen weiteren Fragen in administrativen Angelegenheiten (Studienbescheinigungen, Rückmeldung etc.) richten Sie bitte an das Studierendensekretariat der Europa-Universität Flensburg.
Kosten
Kosten
Für das Weiterbildungsstudium sind 690,00 Euro pro Semester zu entrichten.
Hinzu kommt der Semesterbeitrag in Höhe von 251,00 Euro (Stand FrSe 2023) für jedes Semester der Einschreibung.
zusätzliche Kosten
Bitte beachten Sie, dass ggf. folgenden Kosten hinzukommen könnten:
Gebühr für die Eingangsprüfung: 100,00 EUR
Gebühr für ein Zusatzmodul: 500,00 EUR
Ermäßigungen
a) Weiterbildungsgebühr
Eine Ermäßigung der Weiterbildungsgebühr (690,00 Euro) ist nicht möglich, da mit der Gebühr alle anfallenden Kosten für die Bereitstellung des Lehrangebotes gedeckt werden müssen.
b) Semesterbeitrag
In jedem Semester ist zusätzlich ein Semesterbeitrag (Höhe variiert, aktuelle Sätze unter Rückmeldung) zu entrichten, aus dem das landesweite Semesterticket sowie Beiträge für das Studentenwerk SH und den AStA finanziert werden.
Für das FrSe 2023 beträgt der Semesterbeitrag: 251,00 EUR
Eine Ermäßigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn das Semesterticket nicht genutzt werden kann. Informationen und Erstattungsanträge sind beim AStA der Europa-Universität Flensburg erhältlich. Das Gleiche gilt für eine eventuelle Erstattung/Ermäßigung des Beitrages für das Studentenwerk. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter dem obigen "AStA-Link".
Der Semesterbeitrag muss aber immer in voller Höhe entrichtet werden, da ansonsten weder die Einschreibung, noch die Rückmeldung wirksam ist. Erstattungen können erst im Anschluss und nach Erhalt der Studienunterlagen für das jeweilige Semester beantragt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Zum Weiterbildungsstudium kann zugelassen werden,
1.) wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Erststudium) mit mindestens 210 Leistungspunkten (LP) verfügt und eine mindestens zweijährige pädagogische Berufserfahrung im Bereich frühkindliche Bildung nachweisen kann oder
2.) wer über ein abgeschlossenes bildungswissenschaftliches Hochschulstudium (Erststudium) mit mindestens 180 Leistungspunkten verfügt und eine mindestens zweijährige pädagogische Berufstätigkeit im Bereich frühkindliche Bildung nachweisen kann.
In diesem Fall muss zusätzlich das Zusatzmodul "Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchung" belegt werden. oder
3.) wer eine berufliche Ausbildung staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher, oder als staatlich anerkannte Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit qualifiziertem Ergebnis, gemessen an einer Abschlussnote von mindestens 2,5 und eine fünfjährige
pädagogische Berufserfahrung im Bereich frühkindliche Bildung nachweisen kann.
In diesem Fall muss zusätzlich eine Eingangsprüfung abgelegt werden und die Zusatzmodule "Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen" sowie "Erziehungs- und sozialwissenschaftliche Grundlagen" belegt werden. oder
4.) wer eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung absolviert hat und mindestens eine dreijährige pädagogische Berufserfahrung im Bereich frühkindliche Bildung nachweisen kann.
In diesem Fall muss zusätzlich eine Eingangsprüfung abgelegt werden und die Zusatzmodule "Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen" sowie "Erziehungs- und sozialwissenschaftliche Grundlagen" belegt werden.
Bitte beachten Sie:
Wir empfehlen Ihnen uns Ihre Unterlagen frühzeitig zur Vorabprüfung per Mail an anerkennung-anrechnung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Sie erhalten dann eine Auskunft darüber, ob Sie im Falle einer Bewerbung eine Eingangsprüfung ablegen oder noch Zusatzmodule belegen müssen.
Informationen zur Eingangsprüfung und den Zusatzmodulen finden Sie im Anhang der Prüfungs- und Studienordnung.
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang unterliegt aktuell keiner Zulassungsbeschränkung.
Sollte nach Prüfung der Kapazitätsberechnung eine Zulassungsbeschränkung erforderlich werden, finden Sie die konkrete Anzahl verfügbarer Studienplätze zu Bewerbungsbeginn hier.
Bitte beachten Sie: Der Studienbeginn ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl.