Bewerbung für den M.A. Transformationsstudien

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Arts Transformationsstudien.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie ein Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben oder dieses unmittelbar vor dem Abschluss steht. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.

Für interne Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der Europa-Universität Flensburg einen Bachelor-Studiengang studieren, empfehlen wir Ihnen sich für das Semester, in dem Sie den Master beginnen werden, fristgerecht zurückzumelden. Vorteil ist, dass

  • die Neueinschreibung vereinfacht und beschleunigt vollzogen werden kann und
  • für den Fall, dass der B.A. nicht wie geplant erfolgreich abgeschlossen wird, bereits eine Einschreibung für den B.A. des kommenden Semesters vorliegt.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

Alle form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20 % der verfügbaren Studienplätze zunächst nach der ermittelten Wartezeit vergeben. Die Wartezeitberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der BA bzw. das für den Zugang als äquivalent anerkannte Studium erfolgreich absolviert wurde.  Die Vergabe der restlichen Studienplätze erfolgt im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens. Näheres regelt § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung.

Vorbehaltlich der Genehmigung der Hochschulauswahlsatzung werden die restlichen Studienplätze anhand der nachgewiesenen B.A.-Note vergeben (entweder des bereits absolvierten Studiums und der damit feststehenden Abschlussnote oder der zum Zeitpunkt der Bewerbung über das Leistungspunktekonto ausgewiesenen aktuellen Zwischennote).

Notenverbesserung

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eine bisherige und für das Studium relevante berufliche oder sonstige praktische Tätigkeit mit einer Dauer von mindestens acht Wochen, die über die Eignung für den Master-Studiengang "Transformationsstudien" besonderen Aufschluss gibt, nachweisen können, verbessert sich Ihre Durchschnittsnote um 0,4 Punkte. Ein Nachweis der praktischen Tätigkeit ist der Bewerbung beizufügen. 

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Januar Bewerbungsende

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist.  Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.

 Zum Online-Bewerbungsportal

Bitte beachten Sie:

Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.

Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.

Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.

Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Wenn Sie bereits einen Master an einer anderen Hochschule studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen möchten, können Sie die Zulassung in einem höheren Fachsemester beantragen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt wurden und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.

Anerkennung/Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.

Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:

  • alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR

Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Anerkannte Sprachzertifikate

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.

Bitte beachten Sie:

Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Vorläufige Zulassung

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:

  1. Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
  2. Sie müssen bis zum 01.11. den Nachweis erbringen, dass Sie 150 ECTS im Bachelorstudium absolviert haben. Der Nachweis kann in Form eines Transcript of Records bzw. Leistungskontos oder einem formlosen Schreiben des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen.
  3. Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum Ende des 2. Semesters (31.08.) einreichen.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. die notwendigen ECTS oder zum 31.08. den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. 31.08. unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer.

Wechsel der Prüfungsordnungsversion

Wechsel der Prüfungsordnungsversion

Wenn Sie den M.A. Transformationsstudien studieren und in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, müssen Sie sich nicht neu bewerben.

Sie müssen nur rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen und Prüfungen den Antrag auf PO-Wechsel in der Zulassungsstelle abgeben.

Nach erfolgter Umschreibung müssen Sie dann Ihre bisherigen Prüfungsleistungen bei der Studiengangskoordinatorin Dr. Maike Böcker anerkennen lassen und die entsprechenden Anerkennungsvordrucke im Prüfungsamt (SPA) abgeben. 

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für den Master of Arts / Transformationsstudien sind:

  1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten und mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Fachhochschule.
    (Anm.: Der Bachelorabschluss einer Berufsakademie ist dem o.g. Abschluss gleichgestellt, wenn mit den Bewerbungsunterlagen ein Nachweis eingereicht wird, dass der absolvierte Studiengang an der Berufsakademie akkreditiert ist).
  2. Der Nachweis von mindestens 30 erworbenen Leistungspunkten im Bereich der Sozial-, Geistes- und/oder Umweltwissenschaften in dem zur Aufnahme des Studiums berechtigenden Hochschulstudium.
  3. Sprachkenntnisse gemäß der Satzung über den Nachweis von Fremdsprachkenntnissen oder von einer praktischen Tätigkeit entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg. 

Die Entscheidung über die Zugangsberechtigung in Zweifelsfällen trifft der Zulassungsausschuss.

Bewerber*innen, die den Bachelor zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben oder noch keinen endgültigen Nachweis (Zeugnis) über das absolvierte Studium vorlegen können, erhalten eine vorläufige Zulassung

Für Bewerber*innen, die weder eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch einen deutschsprachigen Hochschulabschluss erworben haben, gelten die Regelungen über den erforderlichen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse gemäß Studienqualifikationssatzung.
Die konkreten sprachlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen (Hochschulabschluss oder Sprachnachweis) wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordination.

Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung

Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Dafür muss bis zum 01.11. der Nachweis von mindestens 150 absolvierten Leistungspunkten im Bachelor-Studium erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung" 

Die Zulassung für den Studiengang Transformationsstudien mit dem Abschluss Master of Arts setzt den Nachweis über angemessene Sprachkenntnisse des Englischen voraus.
Das zum Nachweis der Englisch-Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Folgende Zertifikate oder Mindestergebnisse in anerkannten Sprachtests werden als Nachweise von Kenntnissen der englischen Sprache gleichberechtigt anerkannt:

  1. Cambridge English:
    • First (FCE): Mindestnote Grade B, Mindestpunktzahl 173 Punkte
    • Advanced (CAE): Mindestpunktzahl 173 Punkte
    • Proficiency (CPE): Mindestpunktzahl 173 Punkte
  2. IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
  3. TOEFL  (Test  of  English  as  a  Foreign  Language)  
    • IBT - lnternet-Based  Testing: Mindestpunktzahl 90 Punkte
    • ITP - Institutional Testing Programme: Mindestpunktzahl 600 Punkte


Nach bisherigem Beschluss des Zulassungsausschusses werden zudem folgende Nachweise als Äquivalenz anerkannt:

  1. Alternatives Zertifikat einer Hochschule oder einer anderen anerkannten Bildungsinstitution, welches Englischkenntnisse auf B2-Niveau bescheinigt;
  2. Englischsprachiger Auslandsaufenthalt während des Grundstudiums (min. 1 Semester);
  3. Englischsprachiger Bachelor bzw. englischsprachige Kurse von mindestens 30 ECTS im Grundstudium;
  4. Anmeldung zum Test für eines der offiziell anerkannten Sprachzertifikate. Das Zertifikat muss dann bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden.

Über die endgültige Anerkennung abweichender Nachweise als Äquivalente wird in jedem Zulassungsverfahren vom Zulassungsausschuss neu entschieden. Daher stellt die Einreichung eines der unter 1.-3. genannten Zertifikate die sicherste Variante dar, den Sprachnachweis zu erbringen.

Nicht anerkannt werden:

  1. Zertifikate / Nachweise, die älter als zwei Jahre sind. Hierunter fallen auch Englischkenntnisse die durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden;
  2. Zeugnisse und Zertifikate, die kein Sprachniveau bescheinigen;
  3. Nachweise, die lediglich die Lesekompetenzen in Englisch nachweisen;
  4. Nachweise, die lediglich die Teilnahme an einem Kurs bescheinigen;
  5. Schreiben der Bewerber*innen mit Angabe Ihrer Englischkenntnisse ohne eine Bestätigung von offizieller Seite
  6. Sprachnachweise durch Oxfordenglishtesting.com (da es sich hierbei um ein Selbsttestat und kein offizielles Zertifikat handelt)

Bei Fragen zur Anerkennung des eigenen Englischnachweises wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.

Von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Als Nachweis für den M.A. Transformationsstudien werden folgende Nachweise anerkannt:

  1. Zertifikat über die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" - DSH" in der Niveaustufe DSH-2 (Anmerkung: Die DSH-Prüfung wird nur akzeptiert, wenn die Prüfungsorganisation bei der HRK registriert und zertifiziert wurde) oder
  2. durch den "Test Deutsch als Fremdsprache" - TestDaF in der Niveaustufe TDN-4 in allen vier Teilprüfungen oder
  3. durch den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder
  4. durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe DSD II oder
  5. das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder
  6. das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule".


Nachweise, die hier nicht aufgeführt sind, müssen vom Zulassungsausschuss anerkannt werden.
Die Bestätigung der Anerkennung (formloses Schreiben oder E-Mail) muss der Bewerbung beigefügt werden.

Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkungen

Der Studiengang unterliegt einer Zulassungsbeschränkung.

Aktuell stehen 31 Studienplätze zur Verfügung. Für die Auswahl von Studienbewerber*innen gilt Folgendes:

  • Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
  • Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
  • Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.

Zweitstudium

Das Zweitstudium

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.

In Masterstudiengängen wird keine Quote für Zweitstudienbewerber/-innen gebildet.
Das Auswahlverfahren erfolgt nur nach Wartezeit und Hochschulauswahlverfahren.