Bewerbung für den M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Education / Lehramt an Gemeinschaftsschulen.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Für interne Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der Europa-Universität Flensburg einen Bachelor-Studiengang studieren, empfehlen wir Ihnen sich für das Semester, in dem Sie den Master beginnen werden, fristgerecht zurückzumelden. Vorteil ist, dass
- die Neueinschreibung vereinfacht und beschleunigt vollzogen werden kann und
- für den Fall, dass der B.A. nicht wie geplant erfolgreich abgeschlossen wird, bereits eine Einschreibung für den B.A. des kommenden Semesters vorliegt.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren
In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen am Auswahlverfahren nur die form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen teil.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20 % der verfügbaren Studienplätze zunächst nach der ermittelten Wartezeit vergeben. Die Wartezeitberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der BA bzw. das für den Zugang als äquivalent anerkannte Studium erfolgreich absolviert wurde. Die Vergabe der restlichen Studienplätze erfolgt im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens. Näheres regelt § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung.
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.
Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.
Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.
Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.
Externe Bewerbung
Externe Bewerbung (Hochschulwechsel nach dem Bachelorabschluss)
Wenn Sie nach Ihrem Bachelorabschluss an die Europa-Universität Flensburg wechseln möchten und unsicher sind, ob Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, finden Sie hier weitere Informationen.
Sie haben ein Bachelor-Studium der Bildungswissenschaften, einen 2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption oder ein anderes Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen.
Wenn der Bachelor zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, allerdings kurz vor dem Abschluss steht, kann eine vorläufige Zulassung ausgesprochen werden.
Eine Zulassung kann nur ausgesprochen werden, wenn Sie in Ihrem grundständigem Studium eine gültige Fächerkombination studiert haben.
Sollten Sie in einem Erweiterungsstudium ein drittes Unterrichtsfach studiert haben, kann dies auch berücksichtigt werden.
Sie haben in Ihrem Bachelorstudium mindestens 60 Leistungspunkte pro Unterrichtsfach erreicht. Im Bereich Bildung, Erziehung, Gesellschaft, das heißt in Erziehungswissenschaften und weiteren Disziplinen, die sich mit Fragen von Bildung und Erziehung befassen (z.B. Psychologie, Soziologie, Philosophie) haben Sie mindestens 35 Leistungspunkte erreicht.
Sollte Ihr grundständiges Studium diese Mindestzahl erforderlicher Leistungspunkte nicht umfassen, beachten Sie bitte den Punkt "Auflagenzulassung" weiter unten.
Gemäß §12 (2) Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein sind die folgenden Inhalte als pädagogische und didaktische Basisqualifikation für die Zulassung zu einem Masterstudium (Lehramt) abzuleisten:
- Umgang mit Heterogenität und Inklusion,
- Grundlagen der Förderdiagnostik
- Durchgängige Sprachbildung
- Vermittlung von Medienkompetenz
Wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen nicht in Ihren Unterlagen aufgeführte Studien- und Prüfungsleistungen zusätzlich zum Curriculum des Masterstudiums absolviert werden. Ohne den Nachweis, dass diese Auflagen vollständig erfüllt wurden, ist eine Ausstellung des Masterzeugnisses ausgeschlossen.
Schulpraktika mit einer Dauer von mindestens 6 Wochen – am Stück oder aufgeteilt in mehreren Zeiträumen – sind bei der Bewerbung vorzuweisen.
Eine Zulassung ohne diesen Nachweis, ist ausgeschlossen.
Sollten Sie die erforderlichen Mindest-Leistungspunkte im Rahmen Ihres bereits abgeschlossenen oder künftig abgeschlossenen Bachelor-Studiums nicht erreicht haben oder nicht erreichen, so besteht die Möglichkeit einer Auflagenzulassung.
Die fehlenden Leistungspunkte müssen innerhalb des Master-Studiums nachgeholt werden. Die nachzuholenden Module werden Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten pro Teilstudiengang sowie insgesamt über alle Teilstudiengänge hinweg bis zu 25 Leistungspunkten erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung ist ausgeschlossen.
Das bedeutet, zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen folgende Leistungspunkte vorliegen, oder die Prüfungen bereits angemeldet sein und bestanden werden:
- pro Unterrichtsfach mindestens 45 Leistungspunkte
- in Pädagogik und Erziehungswissenschaften mindestens 5 Leistungspunkte
Bitte beachten Sie:
Eine individuelle Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und die Festsetzung etwaiger Auflagen kann erst zum Zeitpunkt der offiziellen Bewerbung vorgenommen werden.
Fächerkombinationen
Fächerkombinationen für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen
Folgende Fächer können studiert werden:
1. Als Sekundarstufe I - Fach:
- Biologie
- Chemie
- Evangelische Religion
- Geographie
- Ernährung und Verbraucherbildung
- Katholische Religion
- Mathematik
- Musik
- Philosophie
- Physik
- Technik
- Textillehre
2. als Sekundarstufe II - Fach:
- Dänisch
- Darstellender Spiel/Theater (Master ab Herbstsemster 2024)
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geschichte
- Kunst
- Mathematik
- Spanisch
- Sport
- Wirtschaft/Politik
Dabei können ein Sek I- und ein Sek II-Fach oder auch zwei Sek I Fächer miteinander kombiniert werden.
Nur die Kombination der Fächer Evangelische und Katholische Religion ist ausgeschlossen sowie eine Kombination zweier Sek II - Fächer (diese Kombination kann nur für das Lehramt an Gymnasien gewählt werden).
Für das Fach Mathematik muss zudem eine Entscheidung getroffen werden, ob dieses als Sek I oder als Sek II Fach studiert wird.
Bitte beachten Sie:
Das IQSH weist darauf hin, dass keine Referendariatsplätze für Dänisch in der Kombination mit Katholischer Religion existieren. Die Europa-Universität rät daher von der Wahl einer Fachkombination Dänisch mit Katholischer Religion ab.
Fächerkombinationen für M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen im Überblick
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits einen lehramtsqualifizierenden Zwei-Fach-Master studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen wollen, können Sie unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachter Prüfungsleistungen in einem höheren Fachsemester eingeschrieben werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen in den beiden Unterrichtsfächern von dem aufnehmenden Instituten der Europa-Universität Flensburg (Zulassungsausschuss) anerkannt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.
Anerkennung/Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Anerkannte Sprachzertifikate
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2428
-
anne.graessel-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 013
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Vorläufige Zulassung
Vorläufige Zulassung
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:
- Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
- Sie müssen bis zum 01.11. im 1. Fachsemester den Nachweis erbringen, dass Sie 150 Leistungspunkte im Bachelorstudium absolviert haben, sofern dies zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht nachgewiesen wurde. Der Nachweis kann in Form eines Transcript of Records bzw. Leistungskontos oder einem formlosen Schreiben des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen.
- Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum 01.11. des darauffolgenden Jahres einreichen.
Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. im 1. Semester die notwendigen Leistungspunkte oder zum 01.11. des darauffolgenden Jahres den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. zum Ende des 2. Semesters unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sie können für den Master of Education / Lehramt an Gemeinschaftsschulen zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
- der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses,
- eine Fächerkombination, die für den Master Gemeinschaftsschulen zulässig ist
- in den Schulfächern mindestens jeweils 60 Leistungspunkte sowie 35 Leistungspunkte aus der Erziehungswissenschaft und weiteren Disziplinen, die sich mit Fragen von Bildung und Erziehung befassen (z. B. Psychologie, Soziologie, Philosophie),
- der Nachweis pädagogischer und didaktischer Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik, durchgängiger Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz und
- der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen.
Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die keine 60 bzw. 35 Leistungspunkte nach Nr. 3. erworben haben, kann eine Zulassung mit der Auflage erteilt werden, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Master-Studiums zu erbringen. Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten pro Teilstudiengang der Unterrichtsfächer sowie 30 Leistungspunkte im Teilstudiengang Bildung - Erziehung - Gesellschaft erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung oder das Nachholen des erforderlichen Schulpraktikums ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Bei den unter Punkt 3. genannten Mindestpunktezahlen handelt es sich um generelle Zugangsvoraussetzungen für externe Studierende, nicht um einen Punktewert, der zur Bewerbung nachgewiesen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Anzahl an Leistungspunkten ist unerheblich, da nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen wird.
Die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte innerhalb der ersten beiden Master-Semester nachzuholen, gilt ebenfalls nur für externe Studierende, da Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes B.A.-Studium ist.
Detaillierte Informationen für Bewerber*innen, die Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität absolviert haben, sind im Reiter "Externe Bewerbung" zusammengestellt.
Der Nachweis eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ist spätestens am 31.08. zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und eine eventuell bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig zu machen.
Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung
Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.
Dafür muss bis zum 01.11. folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Der Nachweis von mindestens 150 ECTS im Bachelor-Studium
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung"
Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen
Aktuell sind alle Fächer zulassungsfrei. Es werden somit alle Bewerber*innen zugelassen, die die formellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgereicht beworben haben.
Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen wird, gilt für die Auswahl von Studienbewerber*innen:
- Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
- Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
- Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
- nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
- nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
Das Bewerbungsverfahren
Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.